Allgemeine Geschäftsbedingungen
Bergführer Büro/ Alpinschule Neukirchen am Großvenediger
Präambel:
Das Bergführer Büro Neukirchen wird sowohl als Vermittler (Übernahme der Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer zu bemühen) als auch als Veranstalter (Erbringung mehrerer touristischer Leistungen zu einem Gesamtpreis) tätig.
Sollte hinsichtlich der durch den Kunden (=Reisenden) in Auftrag gegebenen Leistungen des Bergführer Büros Neukirchen das Bundesgesetz über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (Pauschalreisegesetz – PRG) gelten, so wird das genannte Gesetz auf einen zustandekommenden Vertrag angewendet. Auch diesfalls gelten die nachfolgenden Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zwischen dem Kunden und dem Bergführer Büro Neukirchen, soweit diese nicht mit dem PRG im Widerspruch stehen, als vereinbart. Sollte der Vertrag/die Buchungsbestätigung des Bergführer Büros Neukirchen als „Pauschalreisevertrag“ bezeichnet sein, jedoch im Sinne des PRG keine Pauschalreise vorliegen, so wird das PRG auf den bezughabenden Vertrag nicht angewendet.
Zustandekommen eines Vertrages
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder mittels Formular (online oder ausgedruckt) vorgenommen werden. Eine Buchung/ein Vertragsabschluss kommt erst mit Übermittlung einer Buchungs-/Vermittlungsbestätigung in schriftlicher Form oder per Email durch das Bergführer Büro Neukirchen zu Stande.
Bucht der Reisende für Dritte (Mitreisende), bestätigt er damit, dass er von diesen Dritten bevollmächtigt wurde, ein Angebot für sie einzuholen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen für sie zu vereinbaren sowie einem Pauschalreisevertrag für sie abzuschließen. Der Reisende, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als Auftraggeber und übernimmt analog im Sinne des § 7 Abs. 2 PRG, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wird, die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit dem Reiseveranstalter (Zahlungen, Rücktritt vom Vertrag, etc.). Nur der Auftraggeber ist berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.
Zahlungsbedingungen
Zugleich mit der Buchung ist die Bezahlung des Gesamtbetrages fällig. Nur so kann eine fixe Terminannahme durch das Bergführer Büro Neukirchen garantiert werden.
Personenbezogene Daten
Das Bergführer Büro Neukirchen ist berechtigt, die personenbezogenen Daten der Reiseteilnehmer mittels elektronischer Datenverarbeitung zu speichern und zu verarbeiten. Die erhaltenen Daten werden ausschließlich erhoben, verarbeitet und genutzt, soweit sie für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung der eigenen und vermittelten Geschäftsbeziehungen erforderlich sind.
Das Bergführer Büro Neukirchen ist insbesondere berechtigt, diese Daten an Partner zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, um Reservierungsanfragen oder Buchungen abzuwickeln.
Rücktritt vom Vertrag des Bergführer Büro Neukirchen, Mindestteilnehmerzahl
Das Bergführer Büro Neukirchen behält sich vor, aufgrund von schlechten Wind- und Wetterbedingungen einer für die Reise nicht geeigneten Schneesituation, Lawinengefahr und ähnlichem, insbesondere Umständen, die unvermeidbar und außergewöhnlich sind und die an der Erfüllung des Vertrages hindern, unverzüglich nach definitivem Feststehen dieser Umstände, spätestens vor Beginn der Leistungen des Bergführer Büros Neukirchen, mittels Erklärung (mündlich, fernmündlich, schriftlich oder in elektronischer Form) an den Kunden vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle erhält der Reisende einen Wertgutschein, der ihn berechtigt innerhalb von 2 Jahren eine gleichwertige Tour zu besuchen. Mindestteilnehmerzahl: Die Touren können nur bei erreichen der angegeben Mindestteilnehmerzahl durchgeführt werden. Sollte die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden, behält sich das Bergführer Büro Neukirchen vor die Tour abzusagen. In diesem Falle erhält der Reisende einen Wertgutschein, der ihn berechtigt innerhalb von 2 Jahren eine gleichwertige Tour zu besuchen. Das Bergführer Büro Neukirchen kann vor Beginn der Pauschalreise vom Pauschalreisevertrag zurücktreten wenn die Rücktrittserklärung des Bergführer Büros Neukirchen dem Kunden innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist zugeht, spätestens jedoch
a) 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen von mehr als sechs Tagen,
b) 7 Tage vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen zwischen zwei und sechs Tagen,
c) 48 Stunden vor Beginn der Pauschalreise bei Reisen, die weniger als zwei Tage dauern.
Da die genannten Umstände außerhalb des Einflussbereichs des Bergführer Büros Neukirchen liegen, haftet das Bergführer Büro Neukirchen nicht für allfällige frustrierte Aufwendungen wie beispielsweise Hotel- und Anreisekosten oder ähnliche Schäden.
Versicherungen
Im Zuge der Buchung empfiehlt das Bergführer Büro Neukirchen, auf eigene Kosten des Kunden eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
Darüber hinaus wird jedem Teilnehmer der Abschluss einer Reisegepäck-, Haftpflicht-, Unfall-, Bergekosten- sowie Auslandskrankenversicherung empfohlen. Bei Abschluss einer solchen wie auch immer gearteten Versicherung durch den Kunden kommt es zwischen dem Kunden und dem Bergführer Büro Neukirchen zu keinem diesbezüglichen Vertragsverhältnis. Das Bergführer Büro Neukirchen haftet in keinster Weise für Ansprüche des Kunden aus und im Zusammenhang mit einer durch diesen abgeschlossenen Versicherung.
Haftungsausschlüsse
Das Bergführer Büro Neukirchen haftet nicht für Leistungsstörungen, die durch Wind und Wetter, die Schneelage, Lawinengefahr, Ausfall von Bahnen oder anderen Einflüssen außerhalb ihres Einflussbereichs verursacht werden. Ebenfalls keine Haftung übernommen wird für das Verletzungsrisiko, welches aufgrund der Art der vertragsgegenständlichen Reisen und Programme immer gegeben ist. Jeder Teilnehmer akzeptiert dieses Risiko bei Vertragsabschluss und erklärt sich unwiderruflich damit einverstanden, Anweisungen und Vorgaben der Reise- und Tourenführer unbedingt und genauestens Folge zu leisten. Die Teilnehmer nehmen darüber hinaus zur Kenntnis, dass auch bei genauster Befolgung der Anweisungen und Vorgaben und trotz sorgfältigster Reise- und Tourenplanung die Verletzungsgefahr niemals gänzlich ausgeschlossen werden kann.
Das Bergführer Büro Neukirchen haftet darüber hinaus nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden. Ausgeschlossen wird auch die Haftung für mittelbare Schäden jeder Art oder entgangenen Gewinn. Verwiesen wird auch auf den Haftungsausschluss gemäß Punkt 5. dieser AGB. Für Sachschäden haften wir aus welchem Rechtsgrund immer nur in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Bergführer Büro Neukirchen und den Reise- und Programmteilnehmern gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich.
2) Erfüllungsort für alle vertragsgegenständlichen Leistungen ist die Marktgemeinde Neukirchen.
3) Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das für A-5741 Neukirchen am Großvenediger sachlich und örtlich zuständige Gericht.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB nicht rechtswirksam sein oder ungültig werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall sowie für den Fall, dass eine Regelungslücke offenbar wird, gilt an Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung eine angemessene Regelung, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der Vereinbarung gewollt haben
würden, sofern sie bei Abschluss dieser Vereinbarung den Punkt bedacht hätten.
Veranstalter/Vermittler
Veranstalter/Vermittler ist das Bergführer Büro/ Alpinschule Neukirchen, Markt 90, mit der Postleitzahl A-5741 Neukirchen am Großvenediger.
Leitung/Geschäftsführung
Mag. Emil Widmann, staatlich geprüfter Berg- und Skiführer
Bankverbindung
Raiffeisenbank Oberpinzgau, AT57 3503 9000 4204 8009, BIC: RVSAAT2S039
Bildmaterial
Für den Inhalt und die Richtigkeit des von den Beherbergungsunternehmen oder Veranstaltern zur Verfügung gestellten Bildmaterials wird vom Bergführer Büro Neukirchen keine Gewähr übernommen.
Fremde AGB, fremdes Recht
Tritt das Bergführer Büro Neukirchen ausschließlich oder auch als Vermittler auf, so müssen regelmäßig fremde AGB akzeptiert werden. Diese fremden AGB gehen vor und richten sich unter anderem die Rücktritts- und Stornobedingungen danach. Zudem kann unter anderem fremdes nicht österreichisches Recht zur Anwendung kommen und können Gerichtsstandvereinbarungen getroffen worden sein.
Kein Rücktrittsrecht bei Programmänderungen und -abbrüchen
Keine Änderung eines wesentlichen Bestandteiles des Vertrages und keine Vereitelung des bedungenen Zwecks bzw. Charakter der Reiseveranstaltung liegt vor, wenn das Reise-/ Tourenprogramm aufgrund höherer Gewalt, schlechten Wind-, Wetter- und überhaupt Witterungsverhältnissen, Schneesituation, Lawinengefahr und anderen Naturgewalten, dem Fitness- und/ oder Gesundheitszustand von Reiseteilnehmern oder ähnlichen Umständen geändert oder abgebrochen wird. Dies gilt auch dann, wenn das Reiseprogramm aufgrund von technischen Voraussetzungen (wie beispielsweise der Klettertechnik, der Schitechnik oder auch von Unzulänglichkeiten von Ausrüstungsgegenständen) oder mangels Fitness, Krankheit, technischer Überforderung, fehlender Akklimatisation u.ä. geändert oder abgebrochen wird. Hierdurch entstandene Zusatzkosten müssen vom Kunden selbst getragen werden. Der Kunde hat deshalb keine Möglichkeit, zwischen Vertragsänderung und Rücktritt vom Vertrag zu wählen.
Rücktritt vom Vertrag
a) Rücktritt bei Pauschalreisen (außer individuell angebotene Termine/ Routen): bei Rücktritt des Kunden fallen folgende Stornogebühren an:
Abmeldung bis 30 Tage vor Beginn: kostenfrei
Abmeldung ab dem 29 bis 22 Tage vor Beginn: 10 % des Reisepreises
Abmeldung bis 21 bis 7 Tage vor Beginn: 50 % des Reisepreises
Abmeldung ab 6 bis 3 Tage vor Reiseantritt: 80 % des Reisepreises
Abmeldung 2 bis 0 Tage (Nicht erscheinen – No-Show) zum Reise-/Tourenstart fallen 100 % des Gesamtpreises als Stornogebühren an.
Bricht ein Teilnehmer die Reise vorzeitig ab, können gegebenenfalls nicht angefallene Kosten von Dritten (Hütten, Unterkünfte, etc.) rückerstattet werden, sofern dem Bergführer Büro Neukirchen keine Stornogebühren entstanden sind.
b) Rücktritt bei individuell angebotenen Terminen und/oder Routen
Werden einer Gruppe individuelle Termine und/oder Routen angeboten und kommt es zum Rücktritt von einem oder mehreren Gruppenmitgliedern, so verändert sich der Preis je verbleibendem Gruppenmitglied nicht. Jedes zurücktretende Gruppenmitglied hat unabhängig vom Zeitpunkt des Rücktritts eine Stornogebühr in Höhe von 80 % des Reisepreises zu zahlen.
c) Rücktritt bei Tagestouren oder Tagesprogrammen:
Gebuchte Tagestouren oder Tagesprogramme können bis 72 Stunden vor Beginn kostenfrei storniert werden. Danach sind 100 % des Gesamtpreises fällig.
Bei Absage von Privat-Tagesprogrammen und Privat-Tagestouren werden unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung 50 % der Kosten als Gebühr berechnet. Pro 5 gebuchten Teilnehmern kann die Personenzahl bis spätestens 72 Stunden vor Beginn kostenfrei um eine Person reduziert werden. Danach sind jeweils 100 % des Gesamtreisepreises fällig.
Für Schulklassen / Gruppen (Schulklassenpreise / ermäßigte Gruppenpreise) gilt eine Stornogebühr von 80 % der Kosten unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung. Pro gebuchten 20 Teilnehmern kann die Personenzahl bis spätestens 72 Stunden vor Beginn kostenfrei um 2 Personen reduziert werden. Danach sind jeweils 100 % des Gesamtreisepreises fällig.
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen, Schiffsreisen, Bus-, Tagesfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu Sondertarifen gelten besondere Bedingungen.
d) Besonderheiten bei Flugreisen:
Umfasst die Buchung auch Flugreisen, so gilt in Abänderung und Ergänzung zu den sonstigen Bestimmungen, dass ein Rücktritt nur unter besonderen Bedingungen möglich ist, die jeweils persönlich abgeklärt werden müssen. Die Anmeldung zu Flugreisen sollte bis spätestens 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn erfolgen. Jeder Reisende ist für die Einhaltung der zu beachtenden Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften auf seine Kosten selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus einer Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn sich diese Vorschriften nach der Buchung geändert haben sollten. Sofern es dem Bergführer Büro Neukirchen möglich ist, wird der Kunde von wichtigen Änderungen der Vorschriften vor der Reise informiert. Entstehende Mehrkosten durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, wirtschaftliche oder politische Unregelmäßigkeiten, starke Kursschwankungen, Wetter, streikbedingte Flugverzögerungen etc.) sind nicht im Reisepreis enthalten.
Vorstehende Bestimmungen sind bei Anwendbarkeit des PRG (Pauschalreisegesetz) ebenfalls anzuwenden.
Bergführer Büro/ Alpinschule Neukirchen
Emil Widmann
Markt 90
A-5741 Neukirchen am Großvenediger
Tel +43 6565 6243 / +43 660 / 569 98 22
E-Mail: info@bergfuehrer-buero.at
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) – ATU 51583308
Bankverbindung: Raiffeisenbank Oberpinzgau
AT57 3503 9000 4204 8009 BIC: RVSAAT2S039
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
Stand Oktober 2022